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Behandlungs­ablauf | Kosten­übernahme

Unsere Therapie-Einheiten dauern in der Regel 45 oder 60 Minuten. In vielen Fällen empfiehlt sich, die Therapien ein bis zweimal pro Woche durchzuführen, abhängig von der Art des logopädischen Problems. Wenn Sie nicht in unsere Praxis kommen können, machen wir gern auch Hausbesuche.

Damit die Kosten für Ihre logopädische Therapie von Ihrer Krankenkasse übernommen werden, brauchen Sie ein Rezept (Heilmittelverordnung) von einem der folgenden Fachärzte:

Facharzt für Allgemeinmedizin

Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde

Facharzt für Innere Medizin

Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin

Facharzt für Neurologie

Facharzt für Phoniatrie

Facharzt für Zahnheilkunde und Kieferorthopädie

Kostenübernahme bei gesetzlicher Krankenversicherung:

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten komplett übernommen. Versicherte ab 18 Jahren müssen eine gesetzlich vorgeschriebene Selbstbeteiligung in Höhe von 10 Prozent der Rezeptkosten bezahlen plus 10 Euro Rezeptgebühr. Diese Selbstbeteiligungskosten entfallen, wenn Sie eine Gebührenbefreiung haben.

Kostenübernahme bei privater Krankenversicherung:

Viele private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine logopädische Therapie komplett. Einige private Versicherungstarife sehen dagegen eine Eigenbeteiligung der Patienten vor.

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